Information
am 31. Oktober 2014:
„Über 100.000 Euro Steuergeldverschwendung trotz
Finanzmisere in Kalkar!“
Diese gemauerte Bogenbrücke auf dem
Wanderweg Kalkar-Wissel wird für 200.000 Euro saniert.
„Eine
einfache Sanierung der gemauerten Bogenbrücke zum höchstens halben Preis hätte für Radfahrer und
Fußgänger völlig ausgereicht!“, sagt Willibald Kunisch (Grüne).
Jetzt wird die Brücke durch eine sehr aufwendige Stahlkonstruktion
verstärkt, so dass auch Schwerfahrzeuge die Brücke passieren können,
obwohl diese hier gar nicht zu fahren brauchen.
Das Pikante und Peinliche daran: Notwendigkeit wurde nicht geprüft!
Die Verwaltungsvorlage zur
Auftragsvergabe wurde im Finanzausschuss am 18. Sept. 2014 mehrheitlich abgenickt,
ohne
dass die Notwendigkeit vorher im Bauausschuss beraten und geprüft wurde,
ob die Brücke für Schwerlastfarzeuge ausgelegt werden muss oder ob nicht eine
einfachere Sanierung zum halben Preis auch völlig für deren Zweck ausreicht. Es gab Ratsmitglieder im
Finanzausschuss, die die Brücke nicht einmal kannten!
Die vorhergehende
Beratung im Bauausschuss ist aber nach der Ausschuss-Zuständigkeit (AZ)
§ 2 a)
http://www.hoennepel.de/000-Ausschusszustaendigkeitsordnung.htm
zwingend notwendig, damit eben nur unbedingt notwendige Bauaufträge
vergeben werden.
Enttäuscht ist Kunisch vom Forum: „Sie wollen angeblich
mehr Transparenz und segnen trotzdem den Auftrag, der vor der Wahl mit
der CDU schon abgesprochen war, ohne aufklärende Nachfragen ab.“
Vor der vom Forum gewünschten
Erweiterung
der Zuständigkeitsordnung sollten erst mal die schon bestehenden Vorschriften eingehalten werden,
damit solche anscheinend sinnlosen Ausgaben vermieden werden, zumal
Kalkars Haushaltslage katastrophal ist.
Weitere Infos (Stand 5. November 2014):
Die Notwendigkeit der Sanierung der gemauerten Bogenbrücke für Fußgänger
und Radfahrer ist seit langem unumstritten: Die Kosten wurden zunächst
auf 82.000 € geschätzt und so schon 2011 im Haushalt veranschlagt.
Bis vor der Wahl im Mai wurde die Vergabe einer Baumaßnahme für
Straßen/Brücken/ etc
in 3 Schritten vorgenommen:
1. Veranschlagung der geschätzten Kosten im Haushalt;
2. Beratung der Ausbauart im Bauausschuss mit intensiver Prüfung
kostengünstiger Alternativen;
3. Vergabe des Auftrages im Finanzausschuss nach der Ausschreibung, die
aufgrund der im Bauausschuss beschlossenen Ausbauart erstellt wurde.
Daher bleibt die Frage:
Warum wurde jetzt ohne Prüfung von Einsparmöglichkeiten (Schritt 2)
der Bauausschuss völlig übergangen und direkt der Auftrag im
Finanzausschuss am 18. September vergeben (bei Missachtung der
Zuständigkeit der Ausschüsse -
§ 2 a)? |