Sanierung der gemauerten Bogenbrücke am Wanderweg Kalkar-Wissel
Kosten: 200.000 €!

Information am 31. Oktober 2014:
„Über 100.000 Euro Steuergeldverschwendung trotz Finanzmisere in Kalkar!“

Diese gemauerte Bogenbrücke  auf dem Wanderweg Kalkar-Wissel wird für 200.000 Euro saniert. 
„Eine einfache Sanierung der gemauerten Bogenbrücke zum höchstens halben Preis hätte für Radfahrer und Fußgänger völlig ausgereicht!“, sagt Willibald Kunisch (Grüne).
Jetzt wird die Brücke durch eine sehr aufwendige Stahlkonstruktion verstärkt, so dass auch Schwerfahrzeuge die Brücke passieren können, obwohl diese hier gar nicht zu fahren brauchen.
Das Pikante und Peinliche daran: Notwendigkeit wurde nicht geprüft!
Die Verwaltungsvorlage zur Auftragsvergabe  wurde im Finanzausschuss am 18. Sept. 2014 mehrheitlich abgenickt, ohne dass die Notwendigkeit vorher im Bauausschuss beraten und geprüft wurde, ob die Brücke für Schwerlastfarzeuge ausgelegt werden muss oder ob nicht eine einfachere Sanierung zum halben Preis auch völlig für deren Zweck ausreicht. Es gab Ratsmitglieder im Finanzausschuss, die die Brücke nicht einmal kannten! 
Die vorhergehende Beratung im Bauausschuss ist aber nach der Ausschuss-Zuständigkeit (AZ) §  2 a) http://www.hoennepel.de/000-Ausschusszustaendigkeitsordnung.htm zwingend notwendig, damit eben nur unbedingt notwendige Bauaufträge vergeben werden.
Enttäuscht ist Kunisch vom Forum: „Sie wollen angeblich mehr Transparenz  und segnen trotzdem den Auftrag, der vor der Wahl mit der CDU schon abgesprochen war, ohne aufklärende Nachfragen ab.“

Vor der vom Forum gewünschten Erweiterung der Zuständigkeitsordnung  sollten erst mal die schon bestehenden Vorschriften eingehalten werden, damit solche anscheinend sinnlosen Ausgaben vermieden werden, zumal Kalkars Haushaltslage katastrophal ist.

Weitere Infos (Stand 5. November 2014):
Die Notwendigkeit der Sanierung der gemauerten Bogenbrücke für Fußgänger und Radfahrer ist seit langem unumstritten: Die Kosten wurden zunächst auf 82.000 € geschätzt und so schon 2011 im Haushalt veranschlagt.

Bis vor der Wahl im Mai wurde die Vergabe einer Baumaßnahme für Straßen/Brücken/ etc
 in 3 Schritten vorgenommen:
1. Veranschlagung der geschätzten Kosten im Haushalt;
2. Beratung der Ausbauart im Bauausschuss mit intensiver Prüfung kostengünstiger Alternativen;
3. Vergabe des Auftrages im Finanzausschuss nach der Ausschreibung, die aufgrund der im Bauausschuss beschlossenen Ausbauart erstellt wurde.
Daher bleibt die Frage:
 Warum wurde jetzt ohne Prüfung von Einsparmöglichkeiten (Schritt 2) der Bauausschuss völlig übergangen und direkt der Auftrag im Finanzausschuss am 18. September vergeben (bei Missachtung der Zuständigkeit der Ausschüsse - § 2 a)?

 

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