Norbert van de Sand                                                       Kalkar, den 28. Februar 2014
- Mitglied im Rat der Stadt Kalkar –                                             Tel. 02824-2732                                                                    
      47546 Kalkar- Hönnepel                                                      @ vandesand(at)hoennepel.de

An den
Bürgermeister der Stadt Kalkar
Herrn Gerd Fonck
47546 Kalkar

Anfrage gem. § 17 GeschO des Rates und § 55 (1) GO (Kontrolle der Verwaltung)
Verschwendung von Steuergeldern wegen unnötiger Leerfahrten auf der Linie 76 (Grundschule Appeldorn)

  Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit meinen Anträgen vom 7. März 2013 und 12. Dezember 2013 hatte ich schon detailliert auf die Verschwendung von Steuergeldern wegen unnötiger Leerfahrten hingewiesen und die umgehende Einstellung gefordert, um gerade vor dem Hintergrund der desolaten Finanzlage völlig unnötige Ausgaben einzusparen. Bei der Haushaltsberatung am 12. Dez. 2013 wurde mein Einsparungsvorschlag von der Mehrheit des Rats ohne Begründung abgelehnt. Inzwischen liegen neue, noch klarere Fakten vor, so dass sich für mich folgende Fragen ergeben.

  1. Ich hatte 2013 auf 8 Leerfahrten pro Woche hingewiesen.
    Trifft es für 2014 zu, dass täglich (5 x/Woche) eine zusätzliche Anfahrt zur 2. Stunde erfolgt, obwohl laut Stundenplan für alle Kinder der Unterricht bereits zur 1. Stunde beginnt?
    Trifft es weiter zu, dass täglich eine Abfahrt nach der 3. Stunde erfolgt, obwohl - außer freitags - für alle Kinder der Unterricht frühestens  nach der 4. Stunde endet und somit 4 weitere Schulbusfahrten (also insgesamt 9 Fahrten) eingespart werden könnten?
    Bei 25 km pro Fahrt und 9 Fahrten in der Woche fährt somit der Bus 225 km/Woche völlig unnötig durch die Stadt; aufs Jahr bezogen ergibt das bei 40 Schulwochen 9000 km/Jahr (!) unnötige Leerfahrten.
  2. Bei der Erörterung der Problematik wurde darauf hingewiesen, dass diese Busse im Rahmen des ÖPNV angeblich auch von Erwachsenen genutzt werden.
    Dieses Argument trifft aus zwei Gründen nicht zu:
    a) Im 45-Minuten-Takt fährt schon der nächste Bus, bei dem Erwachsenen mitfahren können.
    b) In der 10-wöchigen Ferienzeit  fährt auf der Linie 76 überhaupt kein Bus, weil diese Linie nur zu Schulbuszwecken eingerichtet wurde.
    Teilen Sie mit mir diese Auffassung  und trifft es zu, dass bisher noch kein Erwachsener
    den kompletten Ausfall in den Ferien der sonst täglich sechsmal fahrenden  Schulbusse beklagt hat?
  3. Weiter wurde als Argument für die Leerfahrten angeführt, dass die Kinder bei unvorhersehbaren Unterrichtsausfällen (z.B. wegen Krankheit) die Busse für zusätzliche Fahrten vorgehalten werden müssen.
    Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieses Problem durch nach Bedarf abrufbare von der Niag angebotene Taxibusse leicht gelöst werden kann, da bei den Zwischenfahrten ohnehin nur sehr wenige Kinder befördert werden müssen? 
    Sind Sie mit mir weiter der Meinung, dass es wesentlich kostengünstiger für solche kurzfristigen Fälle ist, dass diese wenigen Kinder durch die Betreuung von 8 bis 1 betreut werden, wie das an der Josef-Lörks-Schule und an der Grundschule Wissel schon jahrelang problemlos praktiziert wird?
  4. Trifft es zu, wie ich das aus meiner Zeit als Schulleiter weiß, dass Kinder wegen der Fürsorgepflicht ohnehin nicht einfach frühzeitig nach Hause geschickt werden dürfen, wenn nicht eindeutig sicher gestellt ist, dass die Kinder zu Hause jemanden antreffen?
  1. Sind Sie mit mir der Meinung, dass alle Versuche, die Grundschule für die unnötigen Leerfahrten verantwortlich zu machen, reines Ablenkungsmanöver sind und  energisch zurück gewiesen werden müssen?
  2. Warum hat die Verwaltung bisher nichts gegen die Beseitigung der jahrelangen Missstände und die horrende Verschwendung von Steuergeldern unternommen, obwohl diese schon lange bekannt sind – auch durch ausführliche Presseberichte?
  3. Als Bürgermeister haben Sie die Pflicht, Schaden von der Stadt abzuwenden und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
    Warum haben Sie als Bürgermeister daher den Ratsbeschluss vom 12. Dez. 2013 (Beibehaltung unnötiger Leerfahrten gem
    § 54 (1) GO wegen Gefährdung des Wohls der Gemeinde nicht beanstandet?

    8. Steuerhinterziehung ist strafbar, weil dem Staat (der Stadt) anspruchsberechtigte  Steuergelder vorenthalten werden. Auch bei der Steuerverschwendung werden der Stadt Gelder in gleicher Weise vorenthalten, die ihr gerade vor dem Hintergrund der der desolaten Kassenlage für dringend notwendige Ausgaben fehlen. Wenn auch die Steuerverschwendung bisher noch kein Strafbestand ist, so ist diese zumindest politisch zu ahnden und mit Konsequenzen zu versehen. Teilen Sie mit mir diese Auffassung?

    Ich bitte um die Beantwortung der Fragen Punkt für Punkt in der nächsten Ratssitzung am 6. März im öffentlichen Teil, damit die jahrelange Steuerverschwendung möglichst umgehend endlich abgestellt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Norbert van de Sand