Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 3.11.2016 unter dem Tagesordnungspunkt Fragen, bei dem Ratsmitglied (RM) Görden folgendes gesagt hat:

"RM Görden nimmt Bezug auf das Heiligenhäuschen an der Griether Straße in Hönnepel und fragt, ob es hierfür keinen offiziellen Besitzer gebe. Die Kirche habe ihren Anspruch angemeldet, obwohl das Heiligenhäuschen wohl auf einem städtischen Grundstück stehe. Weiter fragt RM Görden, ob das städtische Grundstück nicht auf die Kirche übertragen und das Heiligenhäuschen aufgrund seines kulturhistorischen Wertes in die Denkmalschutzliste eingetragen werden könne.

Zuletzt verweist RM Görden auf die Vereinsrunde Hönnepel und fragt, warum Herr van de Sand 400,00 € für das Heiligenhäuschen erhalten habe.

 Stadtoberbaurat Sundermann, an den BM Dr. Schulz die Fragen weitergibt, antwortet, dass sich der Kirchenvorstand des Themas „Restaurierung Heiligenhäuschen“ angenommen habe. Die Stadt Kalkar übernehme einen kleinen dreistelligen Betrag, der aber nicht für Herrn van de Sand, sondern für professionelle Arbeiten an dem Heiligenhäuschen gedacht sei."

Anmerkung und Richtigstellung:

Am 18. Oktober stand die Renovierung des Heiligenhäuschens auf der Tagesordnung der Vereinsrunde, wobei auch RM Görden anwesend war. Dabei hat ein Mitglied des Kirchenvorstandes berichtet, dass die Stadt hierzu 400 Euro beisteuern würde, da der ehemals private Bildstock seit der Umlegung für den Bebauungsplan (1995) auf städtischem Boden steht. Auch die Kirche wolle sich an den Kosten beteiligen. Alle Teilnehmer begrüßten die Initiativen zur Renovierung des alten Bildstocks.

Die (fett gedruckten) Äußerungen von RM Görden sind somit eindeutig falsch! Als teilnehmender Gast bei der Vereinsrunde müssten ihm die tatsächlichen Zusammenhänge eigentlich gut bekannt sein:

1. Die Kirche und die Vereinsrunde haben zwar ein verständliches  Interesse an der Renovierung des Heiligenhäuschens; die Kirche hat aber - entgegen der Behauptung von RM Görden - nie einen Besitzanspruch gestellt.

2. Völlig abwegig ist die Unterstellung von RM Görden, dass "Herr van de Sand 400,00 € für das Heiligenhäuschen erhalten habe"; das wurde ja auch von der Stadt sofort richtiggestellt.