Name (Nutzer):
__________________________________ Verein: _________________
Ich/Wir möchten das REZ am
_____________ ab __________ nutzen.
Vereinbartes
Nutzungsentgelt:
____ + Stromkosten, die den normalen Gebrauch von 10 kw/h übersteigen +
Reinigung; die Reinigung des Grills und WC kann
in Absprache mit dem Hausmeister auch selbst durchgeführt werden.
Die Benutzungsordnung und
die Hausordnung werden anerkannt.
Besondere Vereinbarungen:
________________________________________________
_______________________________________________________________________________-
Unterschriften: …………………………
…………………………
…………………………..
Nutzer
Hausvorstand
Benutzungs- und Entgeltordnung
§ 1
Einleitung:
(1) Die Kirchengemeinde St. Regenfledis Hönnepel unterhält das Ritter-Elbert-Zentrum (REZ). Der Hausvorstand, der von den
Vereinsvertretern (Vereinsrunde) in Hönnepel gewählt wird, wirkt bei der
Nutzung und der Finanzierung der Betriebskosten mit. Er überprüft die
Einhaltung der Benutzungsordnung.
(2) Das REZ steht allen
Vereinen und Gruppen, die der Vereinsrunde angehören, offen.
(3) Eine private
Nutzung des REZ ist über einen Verein möglich. Auch Gruppen (z.B.
Schulklassen) und auswärtige Vereine können auf Antrag das REZ nutzen. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht.
§ 2 Nutzungsgrundsätze
(1) Die zur Nutzung des
REZ notwendige Nutzungsvereinbarung, die auch eventuell mündlich erfolgen kann,
ist rechtzeitig mit dem Hausmeister/Bevollmächtigten abzuschließen. Die
Benutzungsordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
(2) Bei Verstößen
eines Benutzers gegen die Benutzungsordnung hat der Hausvorstand das Recht,
diesen von der künftigen Nutzung des REZ auszuschließen.
§ 3
Nutzerverhalten
(1) Die Kirchengemeinde
und der Hausvorstand haften nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden,
die den Benutzern durch die Überlassung von Räumen, Einrichtungen, Anlagen
etc. entstehen. Jeder Benutzer hat die Verantwortlichen für das REZ von Ansprüchen
jeder Art, die von dritter Seite aus Anlass der Nutzung geltend gemacht werden,
freizustellen.
(2) Der Benutzer haftet
vom Zeitpunkt der Schlüsselübergabe für alle Schäden im Gebäude und außerhalb,
an der Einrichtung (z.B. Geschirr, Geräte, Dekoration etc.) und an dem Mobiliar
des REZ, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Der ausgehändigte
Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Hausmeister/Bevollmächtigten zu melden.
(3) Die
Nutzungsberechtigung endet um 2.00 Uhr des Folgetages, falls keine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
(4) Während der
Veranstaltung ist innerhalb und außerhalb des REZ ruhestörender Lärm zu
vermeiden. Die gesetzlich geschützte Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist zu beachten.
Eventuelle Ansprüche und die aus der Nichtbeachtung der Nachtruhe
resultierenden Konsequenzen (Anzeige, Ordnungsgeld etc.) gehen zu Lasten des
Benutzers.
(5) Der Benutzer
verpflichtet sich, die Vorschriften des Jugend-, Nichtraucher- und Feuerschutzes
zu beachten.
(6) Das REZ muss am nächsten
Tag bis 10.00 Uhr geräumt und besenrein sein, wenn mit dem Hausmeister/Bevollmächtigten
keine andere Absprache erfolgte.
(7) Handtücher und
Reinigungsmittel werden vom Benutzer gestellt.
§ 4 Entgelte
(1) Die Anmeldung für die REZ-Nutzung ist erst verbindlich, wenn eine Anzahlung von 30 % der Nutzungsgebühr
gezahlt ist. Für die Endreinigung wird ein Kostenbeitrag von 40,-- € erhoben. Die Endreinigung kann auch
vom Nutzer selbst durchgeführt werden, wenn vorher eine zusätzliche Kaution
von 40,-- € gezahlt wurde. Stromkosten: z.Zt. 50 ct./kWh
(2) Entgelt für Vereine der Vereinsrunde
bei internen Veranstaltungen: 0,--
€;
b) > alle anderen Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderbelustigung) können
auf Antrag auch nur die Strom- und Reinigungskosten in Rechnung gestellt zu
werden.
Weitere individuelle Absprachen mit dem Hausvorstand bei Veranstaltungen
besonderer Art sind möglich!
§ 5 Inkrafttreten
Die ausgehängte
Hausordnung gilt ab dem 1. Jan. 2016.