Diese gekennzeichneten Flächen sollen als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden und somit künftig nicht mehr bebaubar sein, damit in Wissel auf einer bisherigen landwirtschaftlichen Fläche die neue Schule gebaut werden kann!

Beschlussvorlage der Verwaltung (Auszug):
"Mit der Bezirksregierung ist diesbezüglich vereinbart worden, dass dieser „Flächentausch“ für die geplante Darstellung der Gemischten Bauflächen zu vollziehen ist und die „Tauschflächen“ aus dem gesamten Stadtgebiet herangezogen werden können. Insgesamt ergibt sich somit ein auszugleichender Flächenbedarf von etwa 0,86 ha. Folgende bisher als Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellten Bereiche in Siedlungsrandlage sind durch die Verwaltung im Rahmen eines Abwägungsprozesses für den „Flächentausch“ identifiziert worden:
Hönnepel-Kirchfeld (Gemarkung Hönnepel, Flur 5, Flurstücke 342, 343 (teilweise); etwa
0,32 ha,
Hönnepel-Schwäwelsweg (Gemarkung Hönnepel, Flur 5, Flurstück 326 (teilweise); etwa
0,1 ha,..u.a......."
Vollständige Beschlussvorlage 11/557

Zur Historie: Am 26. März 1981 hat der Rat den Bebauungsplan Hönnepel beschlossen.
Dabei ist der gekennzeichnete Bereich im Kirchfeld nur deswegen nicht für eine Bebauung freigegeben worden, weil es zu der Zeit dort noch einen Schießstand gab, dessen Geräuschimmissionen für eine Wohnbebauung zu hoch waren. Der Rat war sich aber damals einig, dass auch dieser Teil bebaut werden soll, wenn der Schießstand nicht mehr da ist. Auch zur gerechten Aufteilung von künftigen Erschließungskosten ist eine beidseitige Bebauung des Kirchfelds anzustreben, damit die Kosten "auf mehrere Schultern verteilt werden".
Die Fläche am Schwäwelsweg hatte der Rat damals als Reservefläche für die Zukunft vorgesehen, die auf jeden Fall ebenfalls langfristig bebaut werden soll.
In Hönnepel gibt es im Gegensatz zu anderen Ortsteilen kaum noch Wohnbauflächen, so dass eine Streichung der wenigen verbleibenden Bauflächen der weiteren Entwicklung unseres Dorfes erheblich schadet!

Jede/r Bürger/in kann gegen die Entscheidung des Rates (Flächentausch Hönnepel) Einspruch  einlegen! Über die Einsprüche muss dann der Rat entscheiden!
Siehe Amtsblatt der Stadt Kalkar Nr. 5/2024 vom 8. April 2024 Punkt 7 (Seite 16 - 19):

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Der Vorentwurf einschließlich Begründung und Gutachten zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel – liegt im Fachbereich 2 Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau, Markt 20, Raum 317,
in der Zeit vom 11.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024
während der Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
öffentlich aus.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch (02824 13-129) oder
(02824 13-211) oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen persönlichen Termin mit den zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift im oben genannten Zeitraum abgegeben werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen per Mail an bauleitplanung@kalkar.de  oder auf dem Onlinekontaktformular der Stadt Kalkar unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/kontakt/  abzugeben.
Die Planunterlagen können vom 11.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024 unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.kalkar.de/de/inhalt/aktuelle-beteiligungsverfahren/

Ratsbeschluss von 21. März 2024 - Protokoll:

8.       7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Bildungszentrum Wissel
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB (11/557)
Verhandlungsverlauf
Ratsmitglied Naß erläutert als Vorsitzender des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses kurz die Beschlussvorlage und führt aus, dass im Ausschuss eine Diskussion über die,
im Rahmen eines Abwägungsprozesses für den „Flächentausch“ identifizierten, gleichwertigen
Bauflächen stattgefunden habe. Er bekräftigt nochmals, dass die Eigentümer der entsprechenden
Grundstücksflächen seitens der Verwaltung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit unterrichtet werden. Ratsmitglied Naß erklärt, dass der Ausschuss dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei.
Nach kurzer weiterer Diskussion lässt Bürgermeisterin Dr. Schulz über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel – gefasst.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
gefasst.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaus einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie der
Arrondierung des westlichen Siedlungsrandes im Kalkarer Stadtteil Wissel.
Abstimmungsergebnis
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)